Kommunen

Abstimmungsvereinbarung

In fast der Hälfte aller Kreise und kreisfreien Städte besteht keine Abstimmungsvereinbarung oder es muss eine neu verhandelt werden. Spitzenverbände und denen nahstehende Berater vertreten oft Maximalpositionen, die zu keinem Verhandlungsergebnis führen und dann über eine Rahmenvorgabe umgesetzt werden müssen, die ggf. zunächst vor Gericht langfristig behandelt werden muss.
Ähnlich wie bei den Verhandlungen bei den PPK-Verträgen können wir auf eine langfristige Erfahrung „auf der anderen Seite“ zurückgreifen. Bei unserer Beratung von Kommunen haben wir festgestellt, dass diese nicht unbedingt die Maximalpositionen der Spitzenverbände umsetzen wollen, sondern vielmehr ihre Bürger und deren Wünsche im Blick haben.
Gerne nennen wir Ihnen Referenzkunden.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.